Inklusion
Sehr geehrter Bürgermeister Hubert Wegener,
Die CDU bekennt sich zur inklusiven Bildung in Schulen. Sie ist sich dabei ihrer besonderen Verpflichtung gegenüber den Schülerinnen und Schülern mit oder ohne sonderpädagogische Förderbedarfe, deren Eltern sowie den Lehrerinnen und Lehrern an allen Schulformen bewusst.
Die heimischen Christdemokraten erkennen an, dass alle schulpflichtigen Kinder entsprechend ihren persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen individuell gefördert und begabungsgerecht gefordert werden.
Wir billigen allen Eltern – insbesondere aber denen, deren Kinder der sonderpädagogischen Förderung bedürfen – eine echte Wahlmöglichkeit bei der Wahl der Schule für ihre Kinder zu.
Die Enser CDU stellt fest, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen von inklusivem Lernen nicht schlechter gefördert werden dürfen als bislang in den Förderschulen. Sie ist überzeugt, dass Inklusion nur gelingen kann, wenn die Bedingungen für gemeinsames Lernen – insbesondere im Bereich des pädagogischen Personals – gegeben sind.
Als neues, noch zu verpflichtendes Ratsmitglied und CDU-Vorsitzende bitte ich Sie, den Rat der Gemeinde Ense in der Sitzung am 6. Dezember unter „Anfragen und Mitteilungen“ im öffentlichen Teil über den Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zu informieren – insbesondere über die Auswirkungen auf die Schullandschaft in den Enser Schulen und den Förderschulen kreisweit.
Ich gebe zu bedenken, dass zukünftig grundsätzlich nur noch die Eltern das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Gang setzten können. Ein Antragsrecht der Schule soll im Förderbereich Lernen erst nach Vollendung des 3. Schuljahres bis zur Vollendung des 6. Schuljahres bestehen. Bezüglich des Förderschwerpunktes „emotionale und soziale Entwicklung“ soll ein Antragsrecht der Schule nur bestehen, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdungstendenz bei der Schülerin/dem Schüler vorliegt. Diese ist aber nicht gleich zu setzen mit erheblichen Beeinträchtigungen des Unterrichts, die zu Lasten der anderen Schüler/innen und deren Entfaltungsmöglichkeiten gehen.
Wenn man davon ausgeht, dass in der Vergangenheit landesweit nur etwa fünf Prozent der Feststellungsverfahren von den Eltern eingeleitet wurden, dann ist zu erwarten, dass künftig bei einer wesentlichen Anzahl von Schülern/innen der sonderpädagogische Förderbedarf – vor allem im Bereich „emotionale und soziale Entwicklung“ erst gar nicht festgestellt werden wird.
Dies wiederum wird Auswirkungen auf das Förderschulsystem (weniger Schüler bedeuten Schulschließungen) und die Stellenzuweisung von Sonderpädagogen für inklusives Lernen an Regelschulen haben.
Dies alles wird zu beträchtlicher Unruhe in der gesamten Elternschaft führen, die vor Ort auf dem Rücken der Kommunalpolitik und den Kommunalverwaltungen ausgetragen wird.
Sehr geehrter Bürgermeister Wegener, ich bitte Sie darum, die aktuelle Situation an den Enser Schulen darzustellen und aufzuzeigen, welche Veränderungen sich vor Ort ergeben, wenn der Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes in die Praxis umgesetzt wird.
Es verbleibt mit einem herzlichen Dank und
freundlichen Grüßen, gez. Silvia Klein