„Rückendeckung aus Europa für Ense“
Europabageordneter Dr. Peter Liese schrieb folgenden Brief an den Umweltminister Johannes Remmel
Sehr geehrter Herr Minister Remmel,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf ein konkretes Problem hinweisen, das in direktem Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um den Winderlasses steht, den die Landesregierung auf den Weg bringen will.
Die Gemeinde Ense im Kreis Soest hat ein Repowering-Konzept ausgearbeitet, in dessen Rahmen zehn alte Windkraftanlagen durch vier leistungsstärkere ersetzt werden sollen. Die Finanzierung ist durch die Betreiber der Anlagen in langer Vorarbeit sichergestellt und das Projekt ist prinzipiell bereit zur Realisierung. Im Februar diesen Jahres hat die Bezirksregierung Arnsberg den Bürgermeister der Gemeinde jedoch darüber informiert, dass die zur Realisierung des Projektes notwendige Änderung des Flächennutzungsplans nicht genehmigt werden kann. Als Hauptgrund wird in dem Disput von Seiten der Bezirksregierung angeführt, dass die von der Gemeinde vorgelegten Unterlagen unzureichend seien, obwohl sie eine FFH-Verträglichkeitsstudie, eine artenschutzrechtliche Prüfung und einen Umweltbericht umfassen.
Die derzeitige Konzentrationszone, in der sich die zehn Windkraftanlagen befinden, ist von dem nachträglich festgesetzten Vogelschutzgebiet Hellwegbörde umringt. Eine der bestehenden Windkraftanlagen steht bereits heute in dem Vogelschutzgebiet und soll im Rahmen des Repowering-Plans durch eine höhere und leistungsstärkere Anlage ersetzt werden, die, ebenso wie die drei anderen zukünftigen Anlagen, eine Gesamthöhe von 150 m aufweisen wird.Der Standort dieser einen, neuen Anlage im Vogelschutzgebiet ist der eigentliche Grund dafür, dass die Genehmigung im Moment nicht erteilt werden kann. Gleichzeitig ist die Stelle, die für diese vierte WKA vorgesehen ist, die einzige, die aus Gründen des Anwohnerschutzes und der Wirtschaftlichkeit als Standort überhaupt in Frage kommt. Ein Beraterbüro hat den Mitgliedern des Rates in Ense deutlich aufgezeigt, dass das gesamte Repowering-Projekt ökonomisch nicht mehr zu realisieren wäre, wenn man allen Forderungen der Bezirksregierung zum Vogelschutz nachkäme.
Es stellt sich demnach eine Situation dar, in der Rat und Verwaltung, die seit vielen Jahren für den Aufbau von Windkraftanlagen in Ense gesorgt haben, und die gesamte Bevölkerung der Gemeinde Ense die Realisierung des Projekts unterstützen, in der gleichzeitig die Betreiber der Windkraftanlagen hinter dem fortschrittlichen Repowering-Konzept stehen, und in der der Realisierung lediglich die Tatsache im Weg steht, dass eine der vier neu zu errichteten Anlagen im Vogelschutzgebiet errichtet werden soll. Dabei ist zusätzlich zu bedenken, dass bei der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes der Flächenzuschnitt der bestehenden Konzentrationsfläche im Ganzen verkleinert, und lediglich im Bereich des Vogelschutzgebietes für eine Windkraftanlage ausgeweitet werden soll.
Sehr geehrter Herr Minister, ich bitte Sie dringend, bei den aktuellen Verhandlungen zum Winderlass auch dieses konkrete Beispiel der Gemeinde Ense zu berücksichtigen. Die Umstellung auf erneuerbare Energien wird viele Herausforderungen für unser Land NRW, in dem immer noch nahezu 50% des Primärenergieverbrauchs durch Kohle gedeckt wird, mit sich bringen. Wenn die Ziele, die auf europäischer Ebene für den Ausbau der Erneuerbaren gesteckt worden sind, erreichen werden sollen, darf sich der Umweltschutz nicht selbst im Weg stehen. Sie selbst wollen den Anteil der Windkraft an der Stromproduktion von heute drei auf 15 Prozent im Jahr 2020 steigern. Hierzu müssen dringend flexible Lösungen gefunden werden, die vogelschutzrechtlichen Belangen keinen übertriebenen Stellenwert zurechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Liese, MdEP
Veröffentlicht am 13. April 2011
Die derzeitige Konzentrationszone, in der sich die zehn Windkraftanlagen befinden, ist von dem nachträglich festgesetzten Vogelschutzgebiet Hellwegbörde umringt. Eine der bestehenden Windkraftanlagen steht bereits heute in dem Vogelschutzgebiet und soll im Rahmen des Repowering-Plans durch eine höhere und leistungsstärkere Anlage ersetzt werden, die, ebenso wie die drei anderen zukünftigen Anlagen, eine Gesamthöhe von 150 m aufweisen wird.Der Standort dieser einen, neuen Anlage im Vogelschutzgebiet ist der eigentliche Grund dafür, dass die Genehmigung im Moment nicht erteilt werden kann. Gleichzeitig ist die Stelle, die für diese vierte WKA vorgesehen ist, die einzige, die aus Gründen des Anwohnerschutzes und der Wirtschaftlichkeit als Standort überhaupt in Frage kommt. Ein Beraterbüro hat den Mitgliedern des Rates in Ense deutlich aufgezeigt, dass das gesamte Repowering-Projekt ökonomisch nicht mehr zu realisieren wäre, wenn man allen Forderungen der Bezirksregierung zum Vogelschutz nachkäme.
Es stellt sich demnach eine Situation dar, in der Rat und Verwaltung, die seit vielen Jahren für den Aufbau von Windkraftanlagen in Ense gesorgt haben, und die gesamte Bevölkerung der Gemeinde Ense die Realisierung des Projekts unterstützen, in der gleichzeitig die Betreiber der Windkraftanlagen hinter dem fortschrittlichen Repowering-Konzept stehen, und in der der Realisierung lediglich die Tatsache im Weg steht, dass eine der vier neu zu errichteten Anlagen im Vogelschutzgebiet errichtet werden soll. Dabei ist zusätzlich zu bedenken, dass bei der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes der Flächenzuschnitt der bestehenden Konzentrationsfläche im Ganzen verkleinert, und lediglich im Bereich des Vogelschutzgebietes für eine Windkraftanlage ausgeweitet werden soll.
Sehr geehrter Herr Minister, ich bitte Sie dringend, bei den aktuellen Verhandlungen zum Winderlass auch dieses konkrete Beispiel der Gemeinde Ense zu berücksichtigen. Die Umstellung auf erneuerbare Energien wird viele Herausforderungen für unser Land NRW, in dem immer noch nahezu 50% des Primärenergieverbrauchs durch Kohle gedeckt wird, mit sich bringen. Wenn die Ziele, die auf europäischer Ebene für den Ausbau der Erneuerbaren gesteckt worden sind, erreichen werden sollen, darf sich der Umweltschutz nicht selbst im Weg stehen. Sie selbst wollen den Anteil der Windkraft an der Stromproduktion von heute drei auf 15 Prozent im Jahr 2020 steigern. Hierzu müssen dringend flexible Lösungen gefunden werden, die vogelschutzrechtlichen Belangen keinen übertriebenen Stellenwert zurechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Liese, MdEP
Veröffentlicht am 13. April 2011