Chronologie zur Dichtheitsprüfung
Im Jahr 1994 wurde zur Zeit der SPD-Alleinregierung ein Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung vorgelegt. Darin wurden „auch bestehende Abwasserleitungen, deren Dichtheit nicht beobachtet werden kann, wiederkehrenden Prüfungen in Abständen von 20 Jahren“ unterworfen.
Im Jahr 1999 legte die damals rot-grüne Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung dieser Bauordnung vor und schrieb die Fristen fest, bis zu denen die vollständige Überprüfung der bestehenden privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit erfolgt sein sollen. Als Enddatum für die Prüfung war ursprünglich das Jahr 2015, in Wasserschutzgebieten 2005 vorgesehen.
In einer Landtagsdebatte am 21.04.2005 hat der heutige Umweltminister Johannes Remmel zu den oben genannten Fristen erklärt: „Meine Damen und Herren, die Dichtheitsprüfung ist deshalb so wichtig … weil es tatsächlich ein Problem mit sogenannten Fremdwassereinträgen in öffentlichen Kläranlagen gibt. Deshalb ist die zeitliche Fristsetzung absolut richtig, sinnvoll und notwendig.“
Fazit: Sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen waren bei der Einführung der Regelung sowie bei der Fristsetzung als Gesetzgeber zu ihren Regierungszeiten aktiv beteiligt.
Nach dem Regierungswechsel hat die schwarz-gelbe Landesregierung im Jahr 2007 diese Regelungen aus der Landesbauordnung in das Landeswassergesetz überführt. Der Landtag vertrat die Auffassung, sie seien eher ein Thema des Umweltrechtes denn des Baurechtes.
(Auszug aus der „Handreichung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen“ der CDU-NRW)