Stellungnahme der CDU zum Flyer der BI gegen den Funkmast
Der Ausbau des Mobilfunknetzes kann ohne den Neubau von Funkmasten nicht realisiert werden, weil die Übertragung von größeren Datenmengen (LTE, 5G) entweder eine höhere Strahlungsenergie oder eine geringere Reichweite nach sich zieht. Um eine Überschreitung der zulässigen Richtwerte zu verhindern, ist die Akzeptanz einer größeren Anzahl von Funkmasten in geringerem Abstand von der Versorgungsfläche unvermeidlich. Die Verringerung der Strahlungsenergie dient dabei der Wahrung der Gesundheit.
In den Prozess der Ermittlung eines geeigneten Standortes für den Funkmast in Lüttringen war die BI sehr wohl eingebunden. Neben dem Standort am Soestweg, der jetzt noch einmal in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt wird, wurden nach der Bürgerversammlung noch weitere fünf Alternativen aufgezeigt und untersucht – und zwar mit der Verwaltung im Beisein des Investors und des Betreibers.
Keiner der Standorte – auch der am Soestweg – erfüllte aus technischen Gesichtspunkten die notwendigen Anforderungen.
Die CDU setzt sich dafür ein, im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes die weißen Flecken in unserer Heimatgemeinde zu ermitteln. LTE muss dabei als Standard betrachtet werden, will man dem Ruf der Eltern nach besserer digitaler Versorgung der Schüler, dem Ruf der Berufstätigen nach Homeoffice im Bedarfsfall zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht werden. Bei besserer digitaler Infrastruktur könnte der tägliche Pendelverkehr gesenkt werden. Davon profitieren sowohl die Arbeitnehmer als auch die Umwelt.
Mit dem gemeinsam gewonnenen Erkenntnissen können in Zukunft seitens der Gemeinde Lösungen für unterversorgte Gebiete erarbeitet, Empfehlungen ausgesprochen und alle Beteiligten von der Politik, über die Betreiber bis hin zu den Bürgern frühzeitig in die Planungen eingebunden werden. Dabei müssen sowohl die technischen Möglichkeiten als auch die Veränderungen des Ortsbildes untersucht werden.
Klar ist aber auch: Mehr als eine Empfehlung kann die Gemeinde den Investoren nicht mit auf den Weg geben! Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist ein überregionales Ziel und in rechtlicher Hinsicht ein so genanntes "privilegiertes Vorhaben". Der Gesetzgeber räumt dem Rat und der Verwaltung einer Kommune kein Mitbestimmungsrecht ein. Einziger Maßstab, an den sich Investoren und Betreiber von Funkmasten zu halten haben, ist das Baurecht. Und dass dies in Lüttringen gegeben ist, wurde nach gründlicher Prüfung durch die zuständige Kreisverwaltung bestätigt. Einer der Sprecher der BI bekam diese Entscheidung per Einschreiben sogar schriftlich mitgeteilt. Die BI ließ die vierwöchige Einspruchsfrist tatenlos verstreichen. Wohl auch, weil alle befragten Rechtsanwälte von einer Anfechtung der Baugenehmigung dringend abgeraten haben.