CDU Ense

Argumentationspapier zum Beigeordneten

CDU, BG,FDP und Franz Freitag für die Beibehaltung eine Beigeordneten


1. Die Gemeindeordnung NRW sieht neben dem von den Bürgern direkt gewählten Bürgermeistern eine zweite starke Person in unseren Rathäusern vor: den Beigeordneten. Er wird vom Gemeinderat für acht Jahre gewählt. Der Bürgermeister ist gegenüber dem Beigeordneten im Rahmen des ihm durch den Rat zugewiesenen Fachbereichs nicht weisungsbefugt. Der Beigeordnete kann daher deutlich selbstständiger arbeiten als ein Fachbereichsleiter. Gleichzeitig hat der Rat die Freiheit, den Beigeordneten jederzeit zu entlassen oder nach der abgelaufenen Amtszeit nicht wieder zu wählen.

Damit nimmt der Beigeordnete in einer Gemeinde eine ganz besondere, eine stärkere und verantwortungsvollere Position ein als ein Fachbereichsleiter.


2. Zurzeit gibt es in unserer Gemeinde eine Koppelung zwischen der Stelle des Beigeordneten und dem Fachbereich 3 – Bauen, Verkehr, Wirtschaftsförderung und Gemeindeentwicklung. Die Infrastruktur ist hervorragend. Auch die Schulen, Feuerwehrhäuser und Kindergärten befinden sich in einem ausgezeichneten Zustand und viele Baugebiete zeugen von der Attraktivität der Gemeinde. Ense weist ein intaktes Kanalnetz auf und bezüglich der regenerativen Energien kann sich die Gemeinde als Vorreiter betrachten.

Die Unterzeichner gehen davon aus, dass gerade diese Koppelung von FB 3 und Beigeordnetem zu solch einer positiven Entwicklung geführt hat. Durch die verstärkte eigene Entscheidungsfreiheit des Beigeordneten wurden und werden Verwaltungswege kürzer, Bürger, Vertreter von Wirtschaft und Behörden haben einen direkten Ansprechpartner und nicht zuletzt das Parlament kann sich bei allen anstehenden Entscheidungen direkt an den verantwortlichen Beigeordneten wenden – der „Umweg“ über den Bürgermeister entfällt.

Darum sehen die Unterzeichner keinen Grund, diese Koppelung in Zukunft aufzugeben.


3. Mit seinem Wechsel aus der Leitung des Fachbereichs 2 – Ordnung und Soziales – auf den Stuhl des Bürgermeisters hat Hubert Wegener die Fachbereichsleitung mitgenommen und damit für eine wesentliche Stelleneinsparung gesorgt.

Die Unterzeichner halten dies für lobenswert, sie zweifeln jedoch daran, dass der Bürgermeister darüber hinaus in der Lage sein wird, den ausgesprochen umfangreichen Fachbereich 3 zusätzlich in seine alleinige Verantwortung zu übernehmen.

Die Unterzeichner halten es darum für notwendig, den Fachbereich 3 einem weitgehend eigenständigen Beigeordneten in die Hände zu legen – zur Entlastung des Bürgermeisters.

 

4. Das Zusammenspiel zwischen dem Bürgermeister einerseits und dem Beigeordneten andererseits war und ist im Enser Rathaus durch die gegenseitige Achtung und den Respekt vor der Arbeit des jeweils anderen geprägt.

Die Unterzeichner sehen keinen Grund, warum sich dies bei gleichbleibender Konstellation in Zukunft ändern sollte.


5. Der amtierende Beigeordnete und Leiter des Fachbereichs 3 hat während seiner Amtszeit stets hervorragende Arbeit geleistet. Franz-Josef Vonnahme wurde als Verwaltungsbeamter ausgebildet, nicht als Ingenieur, Architekt o.ä. Zur Bewältigung der Aufgaben im FB 3 bedarf es der Fähigkeit, Gesetze, Verordnungen und Erlasse verstehen und interpretieren zu können, einer wachen Auffassungsgabe und der Unterstützung durch interne und externe Spezialisten. So wird seit Jahren in der Gemeinde Ense gearbeitet.

Die Unterzeichner können keinen Grund erkennen, von diesem gut funktionierenden Verfahren abzurücken.


6. Der Gesetzgeber macht zur fachlichen Qualifikation eines Bürgermeisters keine Vorgaben. Ins höchste Amt einer Kommune können auch Personen mit verwaltungsfernen Berufen durch das Volk gewählt werden. Eine Einarbeitungszeit ist nicht vorgesehen. Auch für die zum Beigeordneten gewählte Person ist durch den Gesetzgeber keine Einarbeitungszeit gestattet. Aber: Der Beigeordnete muss für Gemeinden in der Größenordnung von Ense die Qualifikation zur gehobenen Verwaltungslaufbahn mitbringen.

Die Unterzeichner wollen mit ihrer Forderung nach Ausschreibung einer Stelle in Koppelung von Beigeordnetem und Leiter des Fachbereiches 3 dafür Sorge tragen, dass „maßgeschneiderte“ Bewerber auf die freiwerdende Stelle gesucht werden.

Nach den Erfahrungen in Kommunen ähnlicher Größenordnung erwarten die Unterzeichner eine Vielzahl von gut geeigneten Kandidaten, aus denen sich dann einer dem Rat zur Wahl stellen wird.

Das Ausscheiden des amtierenden Beigeordneten hinterlässt ohne jede Frage eine Lücke.

Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass sich aber nicht alles Wissen des Fachbereiches 3 auf den Leiter dieser Abteilung konzentriert. Die Bediensteten in diesem Fachbereich leisten tagtäglich verantwortungsvolle Aufgaben. Sie werden auch dem neuen Beigeordneten loyal zur Seite stehen und seine Arbeit unterstützen.