CDU Ense
#FÜRENSE

Mehr Sicherheit auf zwei Rädern: Radwege in Ense zwischen Anspruch und Machbarem

Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Ense setzt sich für mehr Sicherheit im Radverkehr ein und arbeitet daran, die Rahmenbedingungen trotz begrenzter finanzieller und rechtlicher Spielräume Schritt für Schritt zu verbessern.

Ausgangslage: Wie viele andere Kommunen ist Ense historisch vor allem auf den motorisierten Individualverkehr ausgerichtet. Bezahlbarkeit und Bequemlichkeit des Autos haben dazu geführt, dass es insbesondere im ländlichen Raum für viele Menschen weiterhin das Verkehrsmittel Nummer eins ist. Gleichzeitig gewinnt der Radverkehr durch die Elektrifizierung an Attraktivität, sodass auch im ländlichen Raum ein moderater Zuwachs zu erkennen ist.

Unser Ziel: Sichere Wege für Radfahrerinnen und Radfahrer sind eine wichtige Voraussetzung für diesen Wandel. Wir als CDU-Fraktion möchten, dass Wege in Ense, wo immer rechtlich und räumlich und finanziell verhältnismäßig möglich, fahrradfreundlicher und sicherer gestaltet werden. Dabei orientieren wir uns am Gemeindeentwicklungskonzept und am dort angestoßenen Arbeitskreis Radverkehr, der konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erarbeitet hat.

Finanzielle Rahmenbedingungen: Der Gemeindehaushalt umfasst derzeit rund 44 Millionen Euro an Aufwendungen, von denen der Großteil für Pflichtaufgaben und Umlagen an den Kreis und andere Träger gebunden ist. Der kleinste Teil steht für freiwillige Leistungen, wie das Lehrschwimmbecken oder die Förderung des Ehrenamts, zur Verfügung. Bereits jetzt besteht ein Defizit im Millionenbereich, weitere Fehlbeträge könnten eine Haushaltssicherung notwendig machen, bei der Investitionen, wie etwa in neue Radwege, nur noch mit Zustimmung der Bezirksregierung möglich wären.

Technische und rechtliche Hürden: Die vorhandene Straßeninfrastruktur ist überwiegend auf den Autoverkehr zugeschnitten und lässt sich nicht ohne Weiteres in moderne Radverkehrsanlagen umwandeln. Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und zugehöriger technischer Regelwerke schreiben zum Beispiel Mindestbreiten für Geh- und Radwege sowie ausreichende Restbreiten für die Fahrbahn vor. Wo diese Maße nicht eingehalten werden können, sind Schutzstreifen oder separate Radwege rechtlich nicht zulässig. Hinzu kommen bestehende Eigentumsverhältnisse, die eine erforderliche Inanspruchnahme von Privatgrundstücken für neue Wege oder Verbindungen teilweise verhindern.

Ein Beispiel: Für den von uns priorisierten Radweg vom Bremer Einkaufszentrum in den Industriepark Höingen haben wir in einem abgestuften Konzept mehrere Lösungswege sorgfältig prüfen lassen. Zunächst wurde die Anlage eines neuen Radweges untersucht, der in das vorhandene Wirtschaftswegenetz eingebunden werden sollte. Diese Variante wäre aus unserer Sicht sowohl für den Alltags- als auch für den Berufsverkehr besonders attraktiv gewesen, scheiterte aber daran, dass hierfür Privatgrundstücke in Anspruch genommen werden müssten und dieses derzeit nicht möglich ist. In einem zweiten Schritt wurde geprüft, ob auf der bestehenden Hauptstraße von Parsit in die Bremer Ortsmitte durch einen Fahrradschutzstreifen ein besseres Miteinander von motorisiertem Verkehr und Radverkehr erreicht werden kann. Die nach der Straßenverkehrsordnung und den einschlägigen Regelwerken geforderten Mindestbreiten für Schutzstreifen und Fahrbahn lassen sich auf diesem Abschnitt jedoch nicht einhalten. Auch die anstehende Sanierung, wie ebenfalls auf der Werler Straße, bei der wir die Belange des Radverkehrs mitgedacht haben, ermöglicht das Anlegen eines solchen Fahrradschutzstreifens nicht, ohne in angrenzende Privatgrundstücke einzugreifen. Derzeit sehen wir dennoch eine Möglichkeit: Es wird weiterhin geprüft, ob zur Erhöhung der Sicherheit eine Freigabe des vorhandenen Gehweges an der Hauptstraße für den Radverkehr in Frage kommt. Diese Lösung ist sicher nicht ideal, berücksichtigt aber die bestehenden baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und könnte dennoch zu einer spürbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf dieser Strecke beitragen.

Grundsätzlich gilt: Das Anlegen von Radwegen ist nur in enger Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Soest möglich. Auch auf Gemeindestraßen in Ense ist der Kreis Soest die Genehmigungsbehörde für verkehrsrechtliche Anordnungen, sodass jede Maßnahme im Radverkehr gemeinsam abgestimmt und rechtlich freigegeben werden muss.

Konkretes Vorgehen: Auf Grundlage der Vorschläge des Arbeitskreises Radverkehr arbeiten wir als CDU-Fraktion daran, die beschlossenen Maßnahmen schrittweise umzusetzen. Eine schnelle und deutlich sicherheitserhöhende Maßnahme war zum Beispiel das Entfernen von Pollern auf Rad- und Gehwegen. Zudem wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrere Wirtschaftswege saniert, etwa in Höingen, Oberense sowie eine Verbindung nach Werl, die für den Radverkehr häufig die sicherste Alternative zum motorisierten Verkehr darstellen. Auch in diesem Jahr werden weitere Wirtschaftswege instandgesetzt, um dieses Netz Schritt für Schritt zu verbessern. Darüber hinaus finden derzeit Gespräche mit den Grundstückseigentümern für den Radweg zwischen Waltringen und Wickede (Ruhr) statt, um den notwendigen Grunderwerb vorzubereiten, wobei die Planungen inzwischen auch auf eine sichere Radwegverbindung zwischen Bremen und Waltringen ausgeweitet wurden.

Parallel stehen wir mit Bürgerinnen und Bürgern im Austausch, sammeln Hinweise und Ideen für mehr Sicherheit und wollen diesen Dialog auch weiterhin offen und konstruktiv fortführen.